Handyvertrag

© vetkit - depositphotos.com

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Rund um den Handyvertrag

Vom finden des richtigen Tarifes bis zum Kündigungsschreiben

Welchen Handyvertag nehme ich bloß und welcher Vertrag passt wirklich zu mir? Dies sind oftmals die ersten Fragen, die sich stellen, wenn man mit dem Gedanken eines neuen Handyvertrages spielt oder einen Wechsel des Mobilfunkanbieters in Betracht zieht.
Ob erster Handyvertrag, zweiter Handyvertrag oder Tarifumstieg: Das Finden des passenden Handyvertrages ist nicht immer einfach. Viele Faktoren spielen für die Wahl des richtigen Tarifes eine wichtige Rolle und der direkte Vergleich ist im Tarifdschungel nicht immer einfach.

Basics beim neuen Handyvertrag: Arten- & Formenvielfalt in Hülle und Fülle

Einen Handyvertrag abschließen klingt im ersten Moment easy. Doch spätestens bei der Frage, welches Vertragsmodell es denn sein darf, gerät man schnell ins Grübeln. Mit oder ohne Handy, mit Zugabe zum Handyvertrag, prepaid oder lieber mit Tariflaufzeit… Ist man sich bestimmter, elementarer Vertragsbausteine bewusst, kann man schnell eine Vorauswahl von in Frage kommenden Vertragsangeboten treffen.

Hier die gängigsten „Basics“ beim Handyvertrag im Überblick:

Grund-Basics Bezahlung & Laufzeit Für spezielle Gruppe Wunsch-Anforderungen
Handyvertrag ohne Handy Prepaid für Jungendliche;
Junior Handyvertrag
(mit Jugendschutz)
Lte Handyvertrag;
Highspeed
Handyvertrag mit Handy mit Laufzeit z.B. Mindest-
vertragslaufzeit
12 Monate, 24 Monate
für Studenten Spezielle Netzqualität, z.B. Qualität im D-Netz
Partnervertrag mit  2 Handys mit Mindestumsatz
z.B. 5 Euro, 20 Euro, 40 Euro
für junge Leute Rufnummernmitnahme
Handyvertrag mit Zugabe
z.B. Laptop, Notebook, Ultrabook, Fernseher
mit Flatrate
z.B. Datenflatrate, Telefonflatrate, Internet
für Jedermann bestimmter Provider
Festnetz und Handyvertrag in Einem egal für Paare:
Partner Handyvertrag
Handy ohne SIM-Lock
Festnetz. DSL und Handyvertrag in Einem Für Familien Allnet Flat
für spezielle Berufsgruppen
z.B. Journalisten Handyvertrag

Den richtigen Handyvertag finden

– Angebote & Preisvergleich-
Ist man sich einmal über die Grundbausteine seines gewünschten Handyvertrages bewusst, gilt es, an Hand der gewählten Kriterien, den richtigen Vertrag und den passenden Vertragspartner zu finden. Im Internet und in der Werbung preisen eine Vielzahl von Mobilfunkanbietern  Handyvertrag-Angebote an. Ob er sich hierbei nun wirklich um ein Schnäppchen in Punkto Handyvertrag handelt, ist auf den ersten Blick nicht immer zu erkennen.

Auch bei Empfehlungen: Ein unabhängiger Tarifrechner zahlt sich beim Handyvertrag aus

Trotz Handyvertrag-Empfehlungen von Freunden und Bekannten, oder dem Fachhändler, kann sich ein Tarifvergleich bezahlbar machen, denn viele Anbieter wechseln häufig ihre Konditionen oder bieten besonders günstige Vertragskonditionen in Aktionsangeboten. Gerade bei Flatverträgen oder bei Verträgen mit den neuesten Smartphone. Auf jeden Fall sollte man beim Tarifrechner auf einen unabhängigen Check achten, denn nur hier wird auch wirklich ein guter Handyvertrag ohne Werbeabhängigkeit angezeigt.

Handyverträge im Vergleich: Darauf sollte man vor dem Abschluss achten

Wer die Ergebnisse der Online-Tarifrechner gegenprüfen möchte oder einen angebotenen Handyvertrag eines Anbieters checken möchte, der sollte  auf ein paar Besonderheiten beim Handyvertrag achten.

Wichtig im Vertrags-Check:

  • Laufzeit: Wie lange läuft mein Vertrag? Ist die Laufzeit 12 Monate, 24 Monate etc. und um
    wie viel Monate  verlängert sich ein Handyvertrag automatisch, wenn ich ihn nicht (rechtzeitig)
    kündige.
  • Kündigungsfristen: Welche Fristen muss ich einhalten? Vier Wochen, drei Monate oder
    kürzer/länger?
  • Netzqualität: Gerade im ländlichen Raum kann dies ein wichtiger Faktor sein, denn einige
    Mobilfunknetze sind hier noch nicht ausreichend verfügbar, so dass es oftmals zu
    Empfangsstörungen kommt. Deshalb sollte man auf eine entsprechende Netzqualität, wie
    beispielsweise der D-Netz-Qualität, achten.
  • Bei Flatangeboten: Wie viel ist wirklich inklusive und was zahle ich dann? Beispielsweise bei Surf
    Flats oder Datenflatrates. 100 SMS frei, 500 Mbit Datenvolumen, 1 GB oder so viel Flat-Volumen, wie ich will? 100 Minuten
    telefonieren inklusive und  wie teuer wird es dann?Tipp: Bei Minutenflatrates sollte man auch darauf achten, ob es sich nur um Telefonate ins selbe
    Netz, netzübergreifende Anrufe oder um Gespräche ins Festnetz und Mobilfunknetz handelt.
    Manchmal kann das unbewusste Telefonieren in andere Netze teuer werden.
  • Rufnummernmitnahme: Wenn die „alte“ Rufnummer auf jeden Fall in den neuen Handyvertrag
    mitgenommen werden soll, ist darauf zu achten ob durch die Rufnummernmitnahme zusätzliche
    Kosten anfallen und wenn ja in welcher Höhe. Zudem sollte der „neue“ Anbieter den Service der
    Konvertierung problemlos und kundenfreundlich übernehmen. Ein neuer Handyvertrag mit alter
    Nummer ist in der Regel kein Problem, jedoch im Preisfaktor bei den Anbietern sehr variabel.
  • Telefonieren im Ausland: Zurzeit gibt es noch keine gesetzlichen Bestimmungen zu Roaming
    Gebühren, also zusätzlichen Kosten, die bei Telefonaten aus dem Ausland oder ins Ausland
    anfallen. Hier ist unbedingt auf die Konditionen zu achten, sonst kann es im gegeben Fall richtig
    teuer werden.Info: Der Gesetzgeber arbeitet hier an einer verbindlichen Bestimmung für alle Anbieter.
  • Zusatzkosten: Möchte man zusätzliche Optionen wahlweise hinzu buchen oder Leistungen
    außerhalb des Vertragsinhaltes und gewählten Tarif in Anspruch nehmen, ist man gut beraten, wenn
    man sich vor Anschluss des Handyvertrages umfassend über mögliche Zusatzkosten informiert, um
    böse  Kostenüberraschungen zu vermeiden. Manchmal wird alleine durch die Zusatzkosten das
    günstigste Angebot zu einem zu teuren Handyvertrag.
  • Gesetzliche Vertragsbestimmungen: Handelt es sich bei dem angebotenen Vertrag um ein Produkt, das die gesetzlichen Widerrufs-Fristen beinhalten,  wie beispielsweise ein 14 tägiges Widerrufsrecht oder wenn es sich beim beinhalten Handy um ein Rückgaberecht und/oder Umtausch handelt.

Handyvertrag online abschließen – oder doch lieber im Fachgeschäft

Online-Shopping, Online-Banking & Co gehören längst zum Alltag. Warum nicht auch einen Handyvertrag online abschließen?
Das Fachgeschäft punktet hier vor allem mit persönlicher und ausgiebiger Beratung. Zudem kann man hier gleich das Wunsch-Handy vor Ort testen und bei Reklamationen und Beanstandungen hat man einen direkten Ansprechpartner. Zudem führen viele Shops einen unabhängigen Tarifvergleich durch.
In vielen Fällen ist ein Vertragsabschluss online aber günstiger, denn Fixkosten des Shops, wie beispielsweise Monatsmieten und Lohnzahlungen entfallen. Diese „Einsparungen“ werden dem Endkunden bei vielen Anbietern „zu Gute“ gehalten und man kann auf Dauer einige Kosten sparen.

Der Online-Handyvertrag wird generell genauso geschlossen, wie ein Vertrag im Shop. Notwendige Unterlagen (Vertrag mit Unterschrift, Kopie vom Pass, Bankverbindungen, ggf. Schufa-Einwilligung) für den Handyvertrag müssen per Mail oder Postsendung beim Mobilfunkanbieter eingereicht werden. Erst nach Zustimmung beider Vertragspartner kommt auch beim Online-Handyvertrag, erst ein Zustandekommen des Handyvertrages nach Zustimmung beider Vertragspartner zustande.
In der Regel werden nach erfolgreichem  Vertragsabschluss Handy und/oder SIM-Karte sowie der gültige Vertrag, dem Kunden zugesendet.

Handyvertrag trotz Schufa: Geht das?

Eine unbezahlte Rechnung oder ein versehentlicher Zahlungsverzug und schon kann unter Umständen ein persönlicher Schufaeintrag verzeichnet sein. Schlecht, denn nicht nur, wenn man einen Bankkredit in Anspruch nehmen möchte wird eine Schufaeinsicht verlangt, sondern auch beim Handyvertrag. Vielen Menschen stellt sich also die Frage ob ein Handyvertrag trotz Schufa möglich ist. Generell gilt: Ob beim Online-Vertragsabschluss oder beim Handyvertrag beim Anbieter vor Ort, bei einer positive Bonitätsprüfung ist das Risiko einer Vertragsablehnung durch den Mobilfunkanbieter hoch. Mit Schufa einen Handyvertrag zu bekommen, ist jedoch oftmals in der Prepaid-Variante möglich. Handy und Handyvertrag trotz negativer Schufa ist so auf Ratenzahlung möglich. Ohne Handykauf muss das Guthaben jedes Mal durch den Barkauf von Handykarten aufgefüllt werden. Ist das Guthaben aufgebraucht, kann zwar nicht mehr gesurft, telefoniert oder gesimst werden, aber eingehende Aktionen angenommen und gelesen werden. Bei reinen Prepaid Karten wird keine Schufa-Abfrage vorgenommen. Bei Prepaid-Tarifen, wie beim Nutzen von Internetflats, hingegen schon.

Wenige Mobilfunkunternehmen bieten auch spezielle Handyverträge für Kunden mit negativem Schufaeintrag an. Oftmals ist hier eine Kautionszahlung notwendig.

Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss eines Handyvertrages ohne festgelegte Laufzeit, denn hier verlängert sich das Vertragsverhältnis nur, wenn der vereinbarte Zahlungsbetrag für den kommenden Monat im Voraus bezahlt wird. Es entsteht so kein Verzugsrisiko für den Mobilfunkanbieter und dieser gewährt trotz Schuldeintrag einen Vertragsabschluss.

Auch das Hinterlegen einer Kaution ist bei manchen Mobilfunkanbietern möglich, um trotz Schufa einen Handyvertrag zu bekommen.

Kündigung des Handyvertrag: Muster, Vordrucke & Tipps

„Wie kündige ich meinen Handyvertrag richtig und passend?“ Diese Frage stellt man sich spätestens, wenn man mit seinem alten Handyvertrag unzufrieden ist oder wenn man einen neuen Vertrag möchte, weil der alte Vertrag veraltet ist oder weil wesentlich bessere Angebote auf dem Markt zu bekommen sind.
Zu wann man einen Handyvertrag frühestens kündigen kann und welche Fristen einzuhalten sind, ist genau im bestehenden Vertrag geregelt. Diesen sollte man erst mal zur Hand nehmen und die relevanten Informationen mit der Ist-Situation abgleichen.

Zu früh kann man eigentlich einen laufenden Handyvertag nie kündigen, wenn man zur Kündigung zum nächst möglichen Termin bittet. Hält man die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist (beispielsweise 4 Wochen oder 3 Monate) nicht ein, kann sich das Vertragsverhältnis jedoch automatisch um eine bestimmte Zeit verlängern.

Anders ist des mit einer außerordentlichen Kündigung. Die außerordentliche Kündigung beim Handyvertrag  ist eine Sonderkündigung. Diese ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise kann man aus einem Handyvertrag rauskommen, wenn ein Vertragskunde verstorben ist, wenn eine Insolvenz angemeldet oder ein Jobverlust nachweisbar gemeldet wird. Hingegen kann auch der Mobilfunkanbieter den Handyvertrag wegen nicht erbrachter Leistungen (Zahlungsverzug) fristlos kündigen.

Ein Rücktritt vom Handyvertrag ist in der Regel nur innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen möglich.

Beim Wechsel zu einem anderen Mobilfunkanbieter übernimmt der neue Dienstleister oftmals das Kündigungsschreiben für den alten Handyvertrag. Möchte man selber vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen  oder seinen Vertrag fristgerecht kündigen, kann man auf viele vorgefertigte Formulare zurückgreifen. Manche Mobilfunkanbieter halten für Ihre Kunden sogar ein Online-Formular zur  Kündigung vom Handyvertrag als Vordruck bereit. Muster-Formulare zur Beendigung eines laufenden Handyvertrages gibt es auch hier http://www.briefform.de/Mobilfunkvertrag-Kuendigung/kuendigen-handy-ansicht.html

Ob Vordrucke oder selbstgeschrieben Kündigungen, man sollte auf jeden Fall die gesetzlichen Mindestanforderungen an das Kündigungsschreiben einhalten. Tipps findet man dazu hier: http://meine-kuendigung.de/category/vertrag-kuendigung/

Themen-Specials rund um den Handyvertrag:

  • Umzug ins Ausland: Was mache ich mit meinem laufenden Handyvertrag
    Auch hier greift das eng gestrickte Sonderkündigungsrecht. Man kann also seinen laufenden Handyvertrag problemlos kündigen, wenn ein Umzug ins Ausland ansteht. Denn hier kann als besonderer Kündigungsgrund die Tatsache angegeben werden, dass im Ausland die Dienste des deutschen Mobilfunkanbieters nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Egal ob im europäischen Ausland oder wenn ein neuer Japan Handyvertrag oder USA Handyvertrag auf Grund eines Umzuges notwendig ist. Eine amtliche Meldebescheinigung von der Behörde des neuen Wohnsitzes ist jedoch Bedingung zur Geltendmachung des Sonderkündigungsrechtes beim deutschen Mobilfunkanbieter.
  • Öfter, als man denkt: Jemand hat auf meinen Namen Handyvertrag abgeschlossen
    Wenn eine fremde Person auf den eigenen Namen einen Handyvertrag abgeschlossen hat, handelt es sich um eine Urkundenfälschung. Auch beim Handyvertrag strafbar. Leider ist gerade beim Online Abschluss eine Nachverfolgung des Täters schwierig. Bemerkt man eine ungewollte Vertragserklärung, ohne dass man der entsprechenden Person eine Vollmacht für den Handyvertrag eingeräumt hat, sollte man auf jeden Fall sofort den Mobilfunkanbieter in Kenntnis setzten und darauf hinweisen, dass es rechtlich nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen ist, da Datenmissbrauch personenbezogener Daten und ggf. Urkundenfälschung vorgenommen worden ist. Ein sofortiger Widerruf des Handyvertrages ist ratsam.
  • Umsatzsteuer im Handyvertrag
    Für Unternehmen ist es wichtig, für Privatpersonen kann es ärgerlich sein: Der Umsatzsteuernachweis im Angebot, wenn man vor dem Vertragsabschluss nicht genau hinschaut. Manchmal bewerben Mobilfunkanbieter im Angebot ihren günstigen Handyvertrag ohne Mehrwertsteuer. Diese, zurzeit 19 % Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer  werden dann im „Kleingedruckten“ zugerechnet.  Dies kann dazu führen, dass das Angebot doch nicht mehr günstiger als Konkurrenzangebote ist. Also: Vor dem Vertragsabschluss genau auf die Auszeichnung der Umsatzsteuer achten. Denn auch beim Handyvertrag ist diese gesetzlich ein Muss.